Volksschule Saalbach-Hinterglemm      Tel: +43 6541 20016-1      direktion@saalbach.schule

In einer echten Gemeinschaft wird aus vielen ,,ICH´´ ein ,,WIR´´! (Erwin Ringel)

Einen Großteil des Tages verbringen wir gemeinsam in der Schule. Regeln und die Einhaltung dieser gehören zum Gemeinschaftsleben. 

Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit, Höflichkeit und Teamgeist werden an unserer Schule als Selbstverständlichkeit gelebt!

Zudem gibt es weitere Vereinbarungen, an die wir uns halten:

Schüler/innen:
  • Jedes Kind ist verpflichtet in der Schule Hausschuhe zu tragen. Straßenschuhe werden in der Garderobe abgestellt.
  • Die Garderobenplätze werden sauber gehalten; Kleidungsstücke aufgehängt.
  • Im gesamten Schulbereich wird auf Sauberkeit geachtet.
  • Mit Material,Möbelstücken etc. wird sorgsam umgegangen.
  • Die Unterrichtszeit ist zu absolvieren; Aufgaben müssen erledigt werden.
  • Toilettengänge sind in den Pausen einzuplanen.
  • Mobiltelefone sind während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschalten und in der Schultasche.
 Eltern:
  • Eltern können ihre Kinder bis zur Schule begleiten und verabschieden sie vor der Schultüre.
  • Die Kiss and Go Zone vor dem Schulgebäude ist nur zum Aus-bzw. Einsteigen gedacht und darf nicht für einen längeren Zeitraum oder als Parkplatz in Anspruch genommen werden.
  • Die Eltern werden gebeten, das Fernbleiben ihres Kindes telefonisch oder via SkoolyApp vor Unterrichtsbeginn zu melden.  
  • Das Freistellungsformular (siehe Freistellungen) muss bei Bedarf mind. 1 Woche vor Antritt der Freistellung in der Schule abgeben werden.
  • Gesprächstermine müssen mit der jeweiligen Lehrperson mind. 2 Tage vorher vereinbart werden. (Keine Zwischen-Tür-und-Angel-Gespräche)
  • Die Zeit der Erreichbarkeit einer Lehrperson wird von den Erziehungsberechtigen eingehalten und akzeptiert.
  • In regelmäßigen Abständen wird die Fundbox in der Eingangshalle kontrolliert.
  • Eltern sind verpflichtet, bei z.B: Notfällen etc., während der Unterrichtszeit ihre Kinder abzuholen (Aufsichtspflicht).

 

Zusätzliche Vereinbarung aufgrund der gesetzlich-vorgelegten Schulordnung Österreichs:

Österreichische Schulordnung

 

 

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